Zur verbindlichen Kooperation in einer Pfarreiengemeinschaft wurde in jeder Pfarreiengemeinschaft ein Kirchengemeindeverband gebildet. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um den Zusammenschluss von weiterhin rechtlich eigenständigen Kirchengemeinden zwecks Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben.
Als solche werden vor allem angesehen: die Anstellung sämtlichen nichtpastoralen Personals, die Bereitstellung der Mittel für pastorale Vorhaben, der Unterhalt der Dienst-wohnungen der Geistlichen und der Diensträume und die Vergabe der Mittel an die Kirchengemeinden für die Bewirtschaftung und für den Bauunterhalt der Gebäude.
Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erhält der Kirchengemeindeverband zum einen vom Bistum aus Kirchensteuermitteln ein bestimmtes Budget, die sogenannten Schlüsselzu-weisungen. Zum anderen kann er aber auch aufgrund von Vereinbarungen mit den Kirchen-gemeinden von diesen Zuweisungen verlangen, um den Unterhalt der oben genannten Dienstwohnungen und Diensträumlichkeiten zu gewährleisten.
Das handelnde Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Diese wird gebildet aus dem vom Bischof ernannten Vorsitzenden, einem im Kirchengemeinde-verband tätigen Pfarrer und von den Verwaltungsräten der dem Kirchengemeindeverband angeschlossenen Kirchengemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählten Mitgliedern. Um die Kooperation innerhalb des Kirchengemeindeverbandes und unter den in ihm zusammengeschlossenen Kirchengemeinden zu fördern, fasst die Verbandsvertretung ihre Beschlüsse mit einer qualifizierten Mehrheit.
Wenn auch die Verbandsvertretung das zuständige Organ für die Aufstellung des Haushalts-planes des Kirchengemeindeverbandes ist, so soll sie dies nicht tun ohne die pastoralen Planungen des Pfarreienrates für die Pfarreiengemeinschaft zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanes der Pfarreienrat von der Verbandsvertre-tung zu hören.
Schlüsselzuweisungen
Mit der Einführung von Kirchengemeindeverbänden wurde das bisherige Bedarfszuweis-ungssystem durch Schlüsselzuweisungen abgelöst. Wesentliche Änderungen dieses Systemwechsels beziehen sich auf den Empfänger der Schlüsselzuweisung und die Ausge-staltung der Schlüsselzuweisung als Gesamtbudget ohne differenzierte Vorgaben der Ver-wendung. Ebenso wurde mit der Festlegung der Schlüsselzuweisungen bis zum Jahr 2016 eine Planungssicherheit geboten, die eine längerfristige strategische Ausrichtung und Anpassung möglich macht.
Alleiniger Empfänger der Schlüsselzuweisungen sind die Kirchengemeindeverbände. Die Verbandsvertretung ist das Entscheidungsgremium über die Mittelverwendung. Die Schlüsselzuweisung dient der Finanzierung der Aufgaben des Kirchengemeindeverbandes. Insbesondere die Personalplanung und der Personaleinsatz des nichtpastoralen Personals werden vom Kirchengemeindeverband verantwortet. Die Schlüsselzuweisungen werden als Gesamtbudget an die Kirchengemeindeverbände zugewiesen. Es wird nicht zwischen Personal- und Sachkosten unterschieden. Die Bildung von Schwerpunkten und Verschie-bungen zwischen Ausgabepositionen sind möglich. Es gibt keine quantitativen Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung des Budgets. Lediglich die formalen Gliederungen in Personal- und Sachkosten sind durch den Haushaltsplan vorgegeben.
Der Kirchengemeindeverband Bous-Ensdorf und seine Verbandsvertretung
Unsere Verbandsvertretung besteht aus dem Vorsitzenden, Pastor Christian Müller, und den gewählten Mitgliedern. Diese wurden wiederum von den Verwaltungsräten aus der Mitte ihrer gewählten Mitglieder gewählt.
Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt bei Pfarreiengemeinschaften mit zwei bis fünf Kirchengemeinden von 3.001 bis 6 000 Katholiken 3 Mitglieder pro Kirchengemeinde.
Aus dem Verwaltungsrat Bous St. Peter wurden gewählt:
- Robert Maas
- Thomas Rothkopf
- Dr. Gerhard Speicher
Aus dem Verwaltungsrat Ensdorf St. Marien wurden gewählt:
- Dirk Schmidt
- Guido Müller
- Thomas Hartz
Der Vorsitzende wurde von Bischof Stephan Ackermann ernannt.
Der stellvertretende Vorsitzende, Robert Maas, sowie der Schriftführer, Hermann Schon, wurden von der Verbandsvertretung aus ihrer Mitte gewählt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre.
Der Pfarreienrat wird vertreten durch Herrn Peter Paulus.
Verwaltungsrat
Nachdem die Pfarrgemeinderäte gewählt und konstituiert sind, steht die Wahl der Verwaltungsräte, innerhalb von drei Monaten nach dem erstmaligen Zusammentritts des Pfarrgemeinderates an.
Im Bistum Trier werden die Mitglieder der Verwaltungsräte von den Pfarrgemeinderäten für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt ausschließlich durch die Mitglieder des Pfarrgemeinderates, die ihre Hauptwohnung in der Kirchengemeinde haben. Die Zahl der zu wählenden Personen ist abhängig von der Größe der Kirchengemeinden; für Kirchengemeinden mit 1001 bis 5000 Katholiken werden 6, für Kirchengemeinden mit 5001 bis 8000 Katholiken werden 8 Mitglieder gewählt.
Während der Pfarrgemeinderat das verantwortliche pastorale Gremium ist, entscheidet der Verwaltungsrat in allen Angelegenheiten der Finanz- und Vermögensverwaltung. Dies soll jedoch unter Beachtung der pastoralen Vorgaben des Pfarrgemeinderates geschehen. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass das Vermögen der Pfarrei und ihrem Auftrag dient.
Es ist wichtig, dass der Pfarrgemeinderat Frauen und Männer in den Verwaltungsrat wählt, die die Kompetenzen haben, das Kirchenvermögen zu verwalten; zugleich sollen sie aber auch die pastoralen Aufgaben im Blick haben.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ausreichende Information zwischen den beiden Gremien ist nötig. Um diese strukturell zu gewährleisten, sieht die Ordnung für die Pfarrgemeinderäte vor, dass ein/e Vertreter/in des Verwaltungsrates an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates beratend teilnimmt. Ebenso nimmt ein/e Vertreter/in des Pfarrgemeinderates an den Sitzungen des Verwaltungsrates beratend teil.
Die Aufgabe des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde ist, das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten, zu vermehren und sinnvoll zu verwenden sowie die Kirchengemeinde und das Vermögen nach außen zu vertreten. Geordnet ist die kirchliche Vermögensverwaltung sowohl durch kirchliches als auch durch staatliches Recht.
Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr. Dem Pfarrgemeinderat ist Gelegenheit zu geben, binnen einer angemessenen Frist zu dem Entwurf des Haushaltsplanes Stellung zu nehmen. Der Verwaltungsrat stellt weiterhin die Jahresrechnung fest.
Der Haushaltsplan ist nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat für die Gemeindemitglieder zwei Wochen lang öffentlich auszulegen. Der Verwaltungsrat hat ein Vermögensverzeichnis aufzustellen und fortzuführen.
Der Verwaltungsrat der Gemeinde St. Peter Bous
Unser Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, Pfarrer Christian Müller, und den 6 vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern.
Dies sind:
- Dr. Peter Brunder
- Thomas Rothkopf
- Robert Maas
- Sabine Neu-Grützmacher
- Peter Paulus
- Dr. Gerhard Speicher
Der stellvertretende Vorsitzende, Robert Maas, sowie der Schriftführer, Peter Paulus, wurden von dem Verwaltungsrat aus ihrer Mitte gewählt.
Als Vertreter des Pfarrgemeinderates in den Verwaltungsrat wurde Dr. Michael Mehl entsandt.
Der Verwaltungsrat Ensdorf besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Thomas Hartz
- Anke Maurer
- Guido Müller
- Prof. Dirk Schmidt
- Adrian Schmitt
- Daniel Schmitt
Als Vertreter des Pfarrgemeinderates in den Verwaltungsrat wurde Lukas Görgen entsandt.